Kleine Anfrage
› >Tempohome Siverstorpstraße 9a im Ortsteil Karow [2021-08-20]
Sie haben das Bezirksamt um folgende Auskunft gebeten:

1. Wer hat wann die Baugenehmigung für das Tempohome auf wessen Antrag hin erteilt?

Eine Baugenehmigung wurde am 12.12.2019 befristet auf drei Jahre, durch die Oberste Bauaufsicht erteilt. Die Geltungsdauer endet am 11.12.2022. Nachfragen sind zu richten an die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Baugenehmigung erteilt? Ist / war diese befristet? Wenn ja, bis wann?

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen ist die Bauordnung für Berlin in der aktuellen Fassung.

3. Sind die Angaben, dass eine Schließung der Einrichtung im Januar 2021 vorgesehen war und auf der Fläche ein Drehscheibenstandort für Schulsanierungsmaßnahmen in Karow und Buch vorgesehen ist (https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/themen/artikel.495941.php), zutreffend? Wenn nein:

a. Was ist ab wann stattdessen mit dem aufgegebenen Tempohome geplant? b. Wer hat diese Planungen warum veranlasst?

c. Wann wird die neue Nutzung nach Aufgabe der ursprünglichen Nutzung beginnen?

d. Seit wann hat das Bezirksamt Kenntnis von diesen Planungen, die offensichtlich auch den Antworten auf die schriftliche Anfrage auf Drucksache 18 /26 799 vom 24. Februar 2021 widersprechen?

e. War das Bezirksamt an der Auswahl des Standortes beteiligt? Wenn ja, durch wen und wann?

f. Wurden die Anwohner und lokalen Akteure über eine geänderte Nutzung informiert? Wenn ja wer, durch wen und wann?

4. Für welche Schulsanierungsmaßnahmen war die Fläche als Drehscheibenstandort vorgese- hen?

5. Welche Auswirkungen wird die anderweitige Nutzung des Grundstückes durch das Landes- amt für Flüchtlingsangelegenheiten auf die geplanten Schulsanierungsmaßnahmen haben?

6. Kann das Bezirksamt ausschließen, dass es zu Verzögerungen der geplanten Schulsanie- rungs- und Erweiterungsmaßnahmen in den Ortsteilen Buch und Karow kommt? Wenn nein, was wird das Bezirksamt tun, um diese Verzögerungen oder Behinderungen zu ver- meiden?

Antworten zu den Fragen 3. bis 6.:

Die Planungen für die Schuldrehscheibe in der Siverstorpstraße laufen seitens des Bezirksamtes wie geplant weiter. Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage KA-1006/VIII vom 25.3.21 ausgeführt, arbeitet das Bezirksamt aktuell mit Hochdruck an den beiden ersten Drehscheiben auf der Werneuchener Wiese und am Eschengraben/Talstraße. Wenn für diese beiden Standor- te die Ausschreibungen und Vergaben erfolgreich durchgeführt werden konnten, sollen im nächsten Schritt die weiteren Drehscheiben, u.a. in der Siverstorpstraße, umgesetzt werden. Nach derzeitigem Stand ist frühestens Ende 2022 mit einem Baubeginn in der Siverstorpstraße zu rechnen. Die zuständigen Senatsverwaltungen sind über die Planungen durch das Bezirksamt informiert. Auf Anfrage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) für ein Vorhalten des Standortes in der Siverstorpstraße als pandemiebedingter Reservestandort hat das Bezirksamt nur eine Zusage bis Ende März 2022 gegeben. Als Zeitraum für den Rückbau wurde seitens SenIAS eine Frist von 6 Monaten genannt. Insofern geht das Bezirksamt derzeit davon aus, dass der Zeitplan für die Schuldrehscheibe durch Grundstücksfragen nicht beein- flusst wird. Bezüglich der notwendigen Prüfungen des Erweiterten Bedarfsprogramms für die Drehscheibe durch den Senat sowie der Auswirkungen durch die (voraussichtliche) vorläufige Haushaltswirtschaft im 1. Quartal 2022 kann das Bezirksamt aktuell keine Aussagen treffen, ob hierdurch Verzögerungen eintreten können. Wie ebenfalls in der o.g. Kleinen Anfrage ausge- führt, sind nach derzeitigen Stand folgende Schulen für eine Auslagerung in der Siverstorpstra- ße vorgesehen: Hufeland-Oberschule (ISS), Grundschule Alt Karow und Grundschule Am Sand- haus.
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