Kleine Anfrage
› >Fahrbahnmarkierungen im Ortsteil Karow [2021-08-21]
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wer hat die vollflächige Markierung des Radfahrstreifens in der Straße Alt- Karow zwischen Schönerlinder Weg und Bahnhofstraße beauftragt?

Planung, Ausschreibung und Vergabe dieser Leistung erfolgte durch das Bezirksamt.

2. Welche Kosten sind durch diese Maßnahme entstanden? Wer hat diese Kosten ge- tragen?

Die Kosten für die Markierungsarbeiten inkl. Verkehrssicherung belaufen sich auf 41.514,34 Euro. Weitere Kosten sind nicht entstanden. Die Maßnahme wird finanziert von der Senats- verwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) aus dem Programm zur Förde- rung des Radverkehrs.

3. Warum wurde diese Maßnahme in Auftrag gegeben?

Die Maßnahme wurde in Auftrag gegeben, um die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen und den Radverkehr zu fördern. In den letzten Jahren gab es vermehrt Hinweise aus der Be- völkerung und seitens der Polizei, dass der Schutzstreifen in Alt-Karow dauerhaft durch Kfz überfahren wurde. Als Grund wurde der ruhende Kfz-Verkehr am Fahrbahnrand in stadt- auswärtiger Richtung identifiziert. Dadurch verlagerte sich der gesamte fließende Verkehr in Richtung der westlichen Fahrbahnhälfte und ein dauerhaftes Überfahren des Schutzstrei- fens war die Folge. In Abstimmung mit der für die verkehrsrechtliche Anordnung zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde entschieden, dass in stadt- auswärtiger Richtung ein durchgängiges eingeschränktes Haltverbot eingerichtet wird. Dar- über hinaus wurde zur weiteren Aufmerksamkeit eine grüne farbliche Beschichtung des Schutzstreifens vorgesehen.

4. Was verspricht sich das Bezirksamt von der vollflächigen Markierung des Radstrei- fens? Gibt es Erfahrungswerte hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Vergleich zwi- schen vollflächig markierten Radverkehrsanlagen und lediglich durch Leitlinien abge- trennte Radfahrstreifen? Wenn ja, woher stammen diese und was ist deren Aus- sage?

Das Bezirksamt verspricht sich von der vollflächigen Markierung des Schutzstreifens in der Straße Alt-Karow eine Erhöhung der Sichtbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs. Für die grünen und roten Beschichtungen von Schutz- und Radfahrstreifen gibt es in Berlin bisher kaum wissenschaftliche Erkenntnisse. Im Auftrag der SenUVK werden durch das Büro PGV - Planungsgemeinschaft Verkehr Alrutz GbR seit 2018 über einen Zeitraum von fünf Jahren die eingesetzten Materialien und deren Wirkung auf die Verkehrsteilnehmenden im Rahmen einer Begleituntersuchung evaluiert. Ein erster Zwischenbericht der Begleitunter- suchungen liegt vor und kann als PDF-Datei auf den Seiten der GB infraVelo GmbH unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.infravelo.de/gruenbeschichtungen/be- gleituntersuchung Erste Ergebnisse belegen eine höhere Verkehrssicherheit, eine höhere subjektive Sicherheit für Radfahrende und ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmenden. Im Zwischen- bericht werden die folgenden wesentlichen Erkenntnisse genannt:

• Eine deutliche Mehrheit der befragten Radfahrenden fühlte sich gegenüber dem Vorher-Zustand sicherer oder viel sicherer.

• Der Anteil von Radfahrenden auf Gehwegen ging nach der Grünbeschichtung um fast die Hälfte zurück (von 13 Prozent auf 7 Prozent).

• Nach der Grünbeschichtung sank die Zahl der widerrechtlich auf Schutz- und Rad- fahrstreifen haltenden oder parkenden Kfz um rd. 40 Prozent.

• Die Zahl der sich in der sog. Dooring-Zone bewegenden Radfahrenden sank durch die Grünbeschichtung erheblich. Das Bezirksamt ist überzeugt, dass Grünbeschichtungen geeignet sind, einen Teil zur Förde- rung des Radverkehrs beizutragen. Es ist daher vorgesehen, auch zukünftig geeignete Radverkehrsanlagen (RVA) grün zu beschichten, wo andere Maßnahmen, wie z. B. die Einrich- tung geschützter Radfahrstreifen, aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich ist oder nicht kurz- oder mittelfristig umgesetzt werden kann. Das Bezirksamt wird im Rahmen zukünftiger Grünbeschichtungen auch die Möglichkeiten der Verbreiterung der RVA prüfen. Eine Ver- breiterung oder eine bauliche Trennung der RVA war in der Straße Alt-Karow aufgrund des Straßenquerschnittes leider nicht möglich. Eine Verbreiterung der Fahrbahn wird dort auch zukünftig aufgrund denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen eher unwahrscheinlich sein.

Sören Benn für den Leiter der Abteilung
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