Kleine Anfrage
› >Verfahrensstand Blankenburger Süden Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts [2021-11-04]
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:

Wie ist der Verfahrensstand der vorbereitenden Untersuchung zum Blankenburger Süden? Wann wird voraussichtlich mit Aufstellung von Bebauungsplänen zu rechnen sein? Wann werden diese voraussichtlich durch wen festgesetzt?

Ist bekannt, ob durch die Planungen Ersatzgrundstücke innerhalb oder außerhalb des VU-Gebietes benötigt werden? Wenn ja, in welchem Umfang?

Ist das Bezirksamt bereits tätig geworden und hat bzw. wird Grundstücke als Ersatzgrundstücke im Zuge der Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts erwerben? Wenn ja, in welchem Umfang ist dies bereits geschehen und/oder ist in Vorbereitung?

Wie vielen dieser Ersatzgrundstücke sind bereits konkrete Verwendungen zugeschrieben?

Gibt es auf den bisher unbebauten Flächen des VU-Gebietes Möglichkeiten Ersatzgrundstücke bereitzustellen? Wenn ja, in welchem Umfang?

Ist das Bezirksamt in Anbetracht der aktuellen Marktlage der Auffassung, dass der Erwerb von bebauten und bebaubaren Grundstücken für ein Vorhaben, dessen Umfang und dessen in Privatgrundstücke eingreifende Wirkungen derzeit noch nicht genau determiniert ist, sinnvoll ist? Wenn ja, warum?

Können durch die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes Forderungen von Käufern und Verkäufern von Grundstücken entstehen? Wenn ja, auf Grundlage welcher Rechtsnormen und in welchem Umfang


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Johannes Kraft

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