Anfrage
› er Choriner Str. 8, Berliner Allee 45, Schönhauser Allee 135/135a und Florastra- ße 68 [2021-09-23]
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: „Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie hoch ist der Kaufpreis für den Vorkauf der Choriner Str. 8? Sind noch darüber hinaus weitere Kosten entstanden? Aus welchen Mitteln wurde der Vorkauf finanziert?

2. Wie hoch ist der Kaufpreis für den Vorkauf der Berliner Allee 45? Sind darüber hinaus noch weitere Kosten entstanden? Aus welchen Mitteln wurde der Vorkauf finanziert?

3. Wie hoch ist der Kaufpreis für den Vorkauf der Schönhauser Allee 135/135a? Sind darüber hinaus noch weitere Kosten entstanden? Aus welchen Mitteln wurde der Vorkauf finanziert?

4. Wie hoch ist der Kaufpreis für den Vorkauf der Florastraße 68? Sind darüber hinaus noch weitere Kosten entstanden? Aus welchen Mitteln wurde der Vorkauf finan- ziert?“

Antwort zu den Fragen 1.-4.:

Bei den oben genannten Vorkaufsrechtsfällen sind keine haushaltsmäßigen Auswirkun- gen für das Bezirksamt Pankow von Berlin entstanden. Die Nebenkosten werden von den Drittbegünstigten getragen. Das Bezirksamt Pankow trägt Sorge, dass Drittkäufer wirtschaftlich in der Lage sind, die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen.

Es liegt kein Vorkaufsrechtsfall in der Choriner Straße 8 vor. Es soll sich hier vermutlich um den Vorkaufsrechtsfall in der Choriner Straße 12 handeln. Im Fall der Berliner Allee 45 wurde das Vorkaufsrecht letztendlich nicht rechtswirksam ausgeübt. Es wurde eine Abwendungsvereinbarung am letzten Tag der 2-Monatsfrist vom Käufer vorgelegt. Diese entsprach vollständig dem vom Bezirksamt übergebenen Muster und konnte deshalb unterzeichnet werden.
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Johannes Kraft

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