Kleine Anfrage
› >Rückerstattung Sondernutzungsgebühren [2021-07-07]
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wie viele Unternehmer in Pankow sind von der Vereinbarung des Bezirksamtes betroffen, die besagt, dass bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren für sog. Schankvorgärten nicht umgehend zurückgezahlt werden und damit den durch die Pandemie ohnehin schon stark belasteten Gastronomen als liquide Mittel zur Verfügung stehen, sondern dass diese erst im Jahr 2023 verrechnet werden?

2. Wie viele Anträge auf Rückerstattung bereits gezahlter Sondernutzungsgebühren hat das Bezirksamt im Jahr 2021 erhalten?

3. Wie oft mussten sich Gastronomen im Schnitt mit dem Bezirksamt in Verbindung setzen, um eine Information über die ihnen zustehend Rückzahlung der Sondernutzungsgebühren und die Verrechnung in 2023 zu erhalten? 4. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass einem geschlossenen Lokal die Rückerstattung der Gebühren nicht mehr helfen wird?

5. Die BVV hat in zahlreichen Anträgen verschiedener Fraktionen, Debatten und Beschlüssen sehr deutlich gemacht, dass ihr eine unkomplizierte und direkte Entlastung der Gastronomen in der Corona-Pandemie wichtig ist und das Bezirksamt mehrfach zu ebendieser aufgefordert. Ist das Bezirksamt gewillt, den Beschluss des Bezirksamts bezüglich der Rückzahlung der Sondernutzungsgebühren insofern zu ändern, dass diese den Unternehmern direkt und unkompliziert erstattet werden und damit zugleich der erkennbare Wille der BVV geachtet und umgesetzt wird?
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Johannes Kraft

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® 2021 Johannes Kraft

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