› “Schüler*innenhaushalt” mit Senatsmitteln verstetigen [2021-11-19]
Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (o.a.) dafür einzusetzen, dass der “Schüler*innenhaushalt” nach Abschluss der Pilotphase ab 2024 nicht aus den Schulbudgets verstetigt werden muss, sondern dafür weiterhin Landesmittel zur Verfügung stehen.

Denise Bittner und die weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion Begründung

Aktuell läuft die zweijährige Pilotphase für den so genannten “Schüler*innenhaushalt”. Seitens der zuständigen Senatsverwaltung ist geplant, dass das Projekt nach Abschluss der Pilotphase weitergeführt werden soll, aber finanziell aus Bezirksmitteln, konkret den Schulbudgets, gestemmt werden muss. Konkret hieße das, dass man den Schulen für bestimmte Aufgaben Mittel kürzt, um ihnen auf der anderen Seite die gleichen Mittel für den “Schüler*innenhaushalt” zur Verfügung zu stellen. Die Schulen erhalten also keinen Euro mehr Geld, es gibt aber zusätzlichen unnötigen Verwaltungsaufwand. Für den “Schüler*innenhaushalt” müssen - so man ihn in der Form fortführen will - daher weiterhin Mittel des Landes zur Verfügung stehen.

Eine insgesamt bessere Alternative wäre, die Schülervertretungen zu stärken - beispielsweise mit einem Euro pro Schüler pro Jahr, wie vom Landesschülerausschuss gefordert - um die Arbeit der Schülervertretungen strukturell und verbindlich zu fördern und so die Partizipationsmöglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler zu stärken. Dies würde eine flächendeckende und dauerhafte Teilhabe ermöglichen. Die Erfahrung echter Mitbestimmung und Mitgestaltung muss allen Schülern zuteilwerden. Sie müssen sich aktiv einbringen, demokratische Prozesse erleben und damit auch soziale Verantwortung übernehmen können. Die Frage, ob Schüler im Schulalltag an Entscheidungsprozessen mitwirken und eigenverantwortlich Projekte umsetzen können, darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen.
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