Kleine Anfrage
› r>Planungen zum Umbau der Triftstraße im Ortsteil Französisch Buchholz [2021-07-18]
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:

1. In welchem Stadium befinden sich die Planungen zur grundhaften Sanierung der Triftstraße?

Die bestätigte Vorplanungsunterlage liegt seit dem 30.01.2015 vor. Die Planungsleistung ei- ner erforderlichen Vorplanungs-Ergänzungsunterlage für den Bereich „Einmündung Trift- straße in die Schönerlinder Straße“ wurde von Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) noch nicht beauftragt. Nach dem Vorliegen der Verkehrsuntersuchung für das Stra- ßensystem Triftstraße- Bucher Straße-Schönerlinder Straße im Mai 2017 sollte die Planung weitergeführt werden, ruht aber seitdem aufgrund von Abhängigkeiten mit anderen Bau- maßnahmen.

2. Wann ist geplant mit den Bauarbeiten zu beginnen? Wann werden diese voraussichtlich beendet sein?

Vor einem Baubeginn muss die Erstellung der Planunterlagen nach den jeweiligen Leistungs- phasen (3- 6, teilweise sogar erst noch Lph 2.) gemäß HOAI erfolgen. Für die Erlangung der 2 Baugenehmigung zur geplanten Straßenneubaumaßnahme ist nach heutigem Kenntnisstand ein Planfeststellungsverfahren (Lph. 4 HOAI – Genehmigungsplanung) durchzuführen. So wie in der vom Bezirk bestätigten I- Planung formuliert, ist ein Baubeginn nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor 2028 realistisch. Die Fertigstellung ist frühestens für 2030 vorgesehen.

3. Welche Planungen gibt es insbesondere hinsichtlich der Gehwege im Bereich zwischen Schönerlinder Straße und Mühlenstraße?

Bei der Planung der Gehwege wurden die in 2015 gültigen Richtlinien und Vorschriften, wie die Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes AV Geh- und Radwege einge- halten. Im Zuge der Aufstellung der Bauplanungsunterlage wird die Planung, insbesondere unter Beachtung des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 05.07.2018, wie auch der Abschnitte 3 - Radverkehr und 4 - Fußverkehr in seiner aktuellen Fassung erfolgen. Der hierfür gegebe- nenfalls erforderliche Mehrbedarf an Grundstücksflächen außerhalb des öffentlichen Stra- ßenlandes ist zu ermitteln.

4. Sind in den Planungen insbesondere der Straßennebenräume und der Gehwege die hohen Aufkommen an Fahrdiensten für die Einrichtungen an der Triftstraße 26, 36 und 38 berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form?

Im Vorfeld zur geplanten Fertigung der Bauplanungsunterlage erfolgte in 2015 auch eine Va- riantenuntersuchung für den Bereich Triftstraße – Einmündung „kleine“ Triftstraße, insbe- sondere unter Beachtung der Belange der in diesem Bereich vorhandenen Behindertenwerk- statt. Die Festlegung der Vorzugsvariante wird in Abstimmung mit der für die übergeordnete Hauptverkehrsstraße Stufe III –örtliche Straßenverbindung (gemäß StEP) zuständigen Se- natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) im Rahmen der Aufstellung der Bauplanungsunterlage erfolgen.

5. Sieht das Bezirksamt bis zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen kurzfristig Möglichkeiten, um die Verkehrssicherheit an den genannten Stellen zu erhöhen? Wenn ja, welche sind dies?

6. Wer ist Eigentümer der Fläche zwischen dem Fahrbahnrand der Triftstraße 26, 36 und 38 und den anliegenden Gebäuden?

Von Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes sind keine kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant. Auf Grund der zur Verfügung stehenden ge- ringen finanziellen Mitteln für die Straßenunterhaltung erfolgen hier durch das SGA aus- schließlich Maßnahmen im Rahmen der vorsorglichen Gefahrenabwehr.
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