Kleine Anfrage
› >Villa in Schönholz [2021-07-07]
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

„Die Villa in Schönholz wartet weiterhin seit Jahrzehnten auf eine sinnvolle Nutzung. Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt, ob die ehemalige Botschaftsvilla und das Gelände Straße vor Schönholz 23 noch in dem Besitz der Republik Sambia ist?“

Ja.

„Wenn nicht, wer ist der aktuelle Eigentümer? Wie sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, die Villa in das Landes- bzw. Bezirksvermögen zurück zu holen?

Ist das Gelände noch Botschaftsterritorium und damit sambisches Staatsgebiet? Kann das Bezirksamt Denkmalschutzauflagen zur Erhaltung des Gebäudes erteilen?

Hat das Bezirksamt von Pankow Interesse daran, dass die Villa wieder für die Öffentlichkeit und bezirkliche Belange genutzt werden kann?“

Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Deswegen können auch keine denkmalrechtli- chen Belange geltend gemacht werden. Ein Grundstücksankauf von Dritten durch das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin, erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn ein Fachbereich des Bezirksamtes einen Fachbedarf an dem Grundstück geltend macht. Der Fachbereich bzw. der sogenannte Bedarfsträger muss dann u. a. auch die Finanzierung des Ankaufs organisieren. Der Fachbe- reich Grundstücksrechtsverkehr/Clusterung führt danach die Ankaufsverhandlungen und schließt den Kaufvertrag unter Beachtung aller haushaltsrechtlichen Vorschriften ab.

Bei dem Grundstück Straße vor Schönholz 23 müsste zunächst durch die Ämter/Fachbereiche geprüft werden, ob ein Fachbedarf besteht und ein Erwerbsinteresse bekundet werden soll. Dazu benötigt der Fachbereich Grundstücksrechtsverkehr/Clusterung einen Auftrag. So dann wird das Thema in der nächsten AG Clusterung auf die Tagesordnung gesetzt.
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Johannes Kraft

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